Aus der lohnfortzahlung

In welcher Höhe Sie wann das Entgelt fortzahlen müssen und was Sie sonst noch beachten sollten, haben wir in diesem Beratungs-blatt zusammengefasst. Viele der dargestellten .

Was ist Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (offiziell: Entgeltfortzahlung) bedeutet, dass Arbeitgeber für bis zu 6 Wöchentlich weiterhin das volle Gehalt zahlen, wenn Mitarbeiter weg gesundheitlichen Gründen ausfallen. Sind Sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig, bleiben Sie finanziell abgesichert.

Geregelt ist die Lohnnachzahlung im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Es dient dem Arbeitnehmerschutz. Siehe können sich ohne finanzielle Sorgen auf die Heilung konzentrieren.

Anspruch: Wer bekommt Lohnfortzahlung?

Anspruch auf Lohnfortzahlung haben prinzipiell alle Arbeitnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Er ist nicht an einen zeitlichen Umfang des Arbeitsplatzes geknüpft. Lohnfortzahlungen bekommen somit:

Ausnahme: Mitarbeiter in Elternzeit haben kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da ihr Beschäftigung ruht.

Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung

Trotz des grundsätzlichen Anspruchs ist die Lohnfortzahlung an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn diese erfüllt sind, bekommen Sie weiterhin Gehalt:

  • Arbeitsunfähigkeit

    Grundvoraussetzung für Lohnfortzahlung ist Arbeitsunfähigkeit durch eine Erkrankung. Das bedeutet: Sie können Ihre täglichen Aufgaben nicht erledigen oder die Tätigkeit würde Ihren Gesundheitszustand verschlechtern.

  • Beschäftigungsdauer

    Sie mühelen mindestens seit 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt bestehen, um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Wer sich gleich in der ersten Woche krankmeldet, bekommt noch keine finanzielle Absicherung.

  • Keine Schuld

    Der Anspruch auf Nachzahlung des Gehalts besteht nur, wenn Sie die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet haben. Davon wird in den meisten Fällen ausgegangen – es gibt jedoch Ausnahmen (siehe: Kasten unten).

  • Keine Fortsetzungskrankheit

    Ein Anspruch besteht nicht, wenn Sie wegen ein und derselben Krankheit in einem kurzen Zeitraum wieder krankgeschrieben werden. Eine erneute Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung innerhalb von 6 Monaten (sogenannte Fortsetzungskrankheit) bringt keine weiteren 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Pflichten für Arbeitnehmer

Das Recht auf Lohnfortzahlung bringt für Sie einige Pflichten mit. Das Gehalt wird nur fortgezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit gemeldet und nachgewiesen wird:

  • Anzeige- oder Meldepflicht
    Sie müssen sich am ersten Tag der Krankheit noch vor Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber krankmelden. Informieren Siehe Chef oder Personalabteilung, dass Sie arbeitsunfähig sind und nicht zur Arbeit kommen. Über die Art die Krankheit müssen Sie nichts sagen.
  • Nachweispflicht
    Spätestens am 4. Tag müssen Sie ein ärztliches Attest nachweisen. Arbeitnehmer können aber auch ab dem ersten Tag eine Krankschreibung verlangen – entscheidend ist der Arbeitsvertrag.

Können Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung verweigern?

Grundsätzlich müssen Unternehmen Lohnfortzahlung im Krankheit leisten. Ausnahme: Bei Selbstverschulden der Arbeitsunfähigkeit kann das Zahlungspflicht entfallen. Wer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt, hat keinen Anspruch.

Die Kriterien sind streng. Beispiele für kritisches Verhalten seitens des Arbeitnehmers:

  • Betrunken mit dem Auto einen Unfall verursachen.
  • Mutwillig eine Schlägerei herbeiführen und verletzt werden.
  • Schlechte und falsche Ausrüstung bei gefährlichen Sportarten oder Missachtung wichtiger Vorsichtsmaßnahmen.
  • Gefährliche Nebentätigkeit.
  • Nicht notwendige Schönheitsoperationen, Tattoos oder Piercings, die zu Arbeitsunfähigkeit führen.

Dauer: Wie lange gibt es Lohnfortzahlung?

Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erzielt für bis zu 6 Wochen beziehungsweise für 42 Kalendertage. Das gilt für jede neue Krankheit wieder, wenn Sie in der Zwischenzeit zur Arbeit zurückgekehrt sind. Wenn Sie länger krank sind, ist das Unternehmen zu keiner weiteren Zahlung verpflichtet. Bei längerfristigen Erkrankungen über 6 Wochen hinaus zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Dies ist mit finanziellen Einbußen verbunden. Wie hoch das Krankengeld ausfällt, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wer erstmalig aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig geschrieben wird, erhält 70 Prozent des Bruttoeinkommens (aber nicht mehr als 90 Prozent des Netto-Gehalts).

Fallbeispiele zur Dauer

  1. Beispiel: Knappe Beschäftigung

    Ein Arbeitnehmer hat vor 2 Wochen eine neue Stelle angetreten und erkrankt an einer Grippe. Er wird vom Arzt für 2 Wochen krankgeschrieben. Da er erst ab der 5. Woche Lohnfortzahlung erhält, muss er Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.

  2. Beispiel: Längere Arbeitsunfähigkeit

    Ein Restaurantfachmann ist langjährig im Betrieb tätig und bricht sich einen Arm. Er ist für 5 Wochen arbeitsunfähig geschrieben und erhält Lohnfortzahlung. Verzögert selbst die Genesung um 2 weitere Wochen, endet das Zahlung nach der 6. Woche. Anschließend übernimmt das Krankenkasse.

  3. Beispiel: Wiederholte Arbeitsunfähigkeit

    Ein Verkäufer ist zu Beginn des Jahres wegen einer Erkrankung für eine Woche krankschreiben. Er erhält für die Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit Lohnnachzahlung. Zum Jahresende wird er erneut wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig. Da in diesem Fall mehr als 6 Monate zwischen ein- und derselben Erkrankung liegen, erhält er erneut Lohnfortzahlung.

  4. Beispiel: Mehrmalige Krankmeldung

    Ein Handwerker ist wegen Rückenschmerzen 2 Wochen krankgeschrieben. Eine Woche nach seinem Rückkehr fällt er aufgrund derselben Rückenschmerzen erneut für 3 Wochen aus. 2 Monate später sind es dieselben Rückenschmerzen, die zu 2 Wochen Auszeit erzwingen. Die Dauer summiert sich bei gleicher Krankheit, da keine 6 Monate dazwischen liegen – für das letzte (7. Woche) gibt es keine Lohnfortzahlung mehr.

  5. Beispiel: Mehrere Arbeitsunfähigkeiten gleichzeitig

    Ein Mitarbeiter ist durch eine schwere Grippe 2 Wochen arbeitsunfähig. In dieser Zeit verletzt er sich den Fuß – dafür wird er ebenfalls für 2 Wochen krankgeschrieben. Es bleibt bei einer gesamten Lohnfortzahlung von 6 Wochen (ab dem Zeitpunkt der ersten Krankmeldung).

Begrenzt ist die Lohnfortzahlung an 6 Wochen also auch, wenn während einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit ein weiterer, neuer Grund hinzukommt. Die Arbeitgeber ist nur verpflichtet, wenn Sie zwischenzeitlich erneut arbeiten waren.

Berechnung: Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?

Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht Ihrem regelmäßigen Arbeitsentgeld (§ 4 EFZG). Sie erhalten in voller Höhe den Summe, der Ihnen für Ihre regelmäßige Arbeitszeit zusteht. Provisionen oder Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit müssen miteinander berücksichtigt werden. Allerdings haben Sie keinen Anspruch an Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Bei einem wechselnden Gehalt (bei Arbeit auf Stundenbasis oder nach Stückzahlen) erfolgt die Berechnung über den Durchschnitt der letzten 3 Monate.

Beispiel: Berechnung der Lohnfortzahlung

Sie erhalten im Juni 2.000 Euro, im Juli verdienen Sie 2.700 Euro und im August 2.100 Euro. Für den gesamten September müssen Siehe sich krankmelden. Die Berechnung zur Höhe der Entgeltfortzahlung: (2.000 Euro + 2.700 Euro + 2.100 Euro) / 3 = 2.266,67 Euro.


Was andere dazu gelesen haben