Das deutsche bundesrecht
Unter Bundesrecht wird in Bundesstaaten beziehungsweise Staatenbünden das auf Bundesebene gesetzte Recht verstanden. Zum Bundesrecht gehört die Bundesgesetzgebung .Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
Die Rechtsnormen in deutscher Sprache stehen in allen angebotenen Formaten zur freien Nutzung und Weiterverwendung zur Verfügung. Eine Erläuterung der Download-Optionen finden Sie unter „Hinweise”. Dort erhalten Sie auch weiterführende allgemeine Informationen an Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes sowie zu diesem Onlineangebot. Zur Nutzung der bereitgestellten Übersetzungen lesen Siehe bitte den Hinweis unter „Translations”.
Anregungen und Anfragen zu diesem Online-Angebot bearbeitet das beim Bundesamt für Justiz angesiedelte Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes. kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de.
Bitte beachten Sie, dass von dort aus keine Rechtsberatung vorgenommen wird.
Das Erteilen von Rechtsauskünften oder die Unterstützung bei der individuellen Rechtsverfolgung gehört nicht zu unseren Aufgaben. Wir sind nicht berechtigt, eine Rechtsberatung oder eine rechtliche Prüfung in Einzelfällen vorzunehmen. Darunter fallen auch Hilfestellungen zur Interpretation der unter Gesetze im Internet verfügbaren Informationen, wie z.B. die Definition von gesetzlichen Begriffen.
Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Vorschriften bis zu sechs Monate nach deren Inkrafttreten vorgehalten. Dort können auch die Texte der Änderungsvorschriften aufgerufen werden, die den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde liegen. Der Aktualitätendienst kann zudem als RSS-Feed abonniert werden.
Wichtig: Die im Internet abrufbaren, konsolidierten Gesetzestexte sind nicht die behördliche Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seitdem dem 1. Januar 2023 ausschließlich elektronisch auf die Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben wird. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform. Das hier vorgehaltene frei zugängliche Archiv beinhaltet digitale Kopien der vor dem 1. Januar 2023 in Papierform ausgegebenen Gesetzblätter.
Näheres an den einzelnen Gesetzen finden Sie ggfs. auf den Internetseiten desjenigen Bundesministeriums, in dessen Geschäftsbereich der geordnete Sachverhalt fällt. Die Internetadressen der Bundesministerien finden Siehe auf dieser Seite.
Der Link Landesrecht führt Sie zum Justizportal des Bundes und der Länder mit Umleiten auf entsprechende Internetangebote der Landesverwaltungen.
Über den Link Rechtsprechung im Internet gelangen Sie zu einer Datenbank mittels Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Föderal und des Bundespatentgerichts.
Der Link Verwaltungsvorschriften im Internet führt Sie zu einer Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften die obersten Bundesbehörden.
Über den Link N-Lex gelangen Sie an einem Portal, das zentralen Zugang zu den Rechtsdatenbanken in den einzelnen EU-Ländern bietet.