Antrag kindergeld für rentner
Hier finden Sie Anträge auf Kindergeld und weitere Vordrucke von der Bundesagentur für Arbeit als PDF. Antrag auf Kindergeld (kg 1) Anlage Kind zu Kindergeldantrag (KG1-AnK).Familienleistungen Kindergeld
Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach Paragraf 62 ff. Fest (Einkommensteuergesetz) als Steuervergütung. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es beträgt zum 1. Januar 2025 monatlich 255 Euro pro Kind.
Kindergeld gibt es grundsätzlich
- für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
- für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgeht.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Fürsorge sich das Kind befindet. Lebt das Kind mittels beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Eltern, die im Ausland wohnen und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten. Dafür müssen siehe zum Beispiel in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen, als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig bestehen, eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausüben oder Rente nach deutschen Vorschriften beziehen.
Darüber hinaus müssen die Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, ihren Wohnsitz oder üblichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben (Ausnahme: Kinder von Entwicklungshelfern und Missionaren).
Vollwaisen oder Kinder, die den Aufenthalt ihrer Eltern nicht kennen, können Kindergeld nach dem BKGG für selbst selbst beantragen.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in die Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.
Weitere Details zum Kindergeld enthält das Familienportal des Bundesfamilienministeriums.