E scooter nachträglich zulassen
Alles zur Drosselung und nachträglichen Zulassung von E Scootern. Wie drossele ich meinen E Roller von 45 Km/h auf 25 Km/h. Was muss ich beachten?Straßenzulassung für den E-Scooter: Wie bekommt man sie?
Um mittels einem E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren zu dürften, brauchen Sie eine Zulassung. Was das ist und wie Sie sie bekommen.
Falls Sie sich einen E-Scooter kaufen und bei der Fahrt durch das Stadt keinen Ärger mit den Behörden haben wünschen, sollten Sie schon beim Kauf darauf achten, dass der Elektroroller für den Straßenverkehr zugelassen ist. Das müssen Sie wissen:
Um die Zulassung von E-Scootern kümmert sich das Kraftfahrt-Bundesamt. Die elektrisch angetriebenen Roller mühelen gewisse Anforderungen erfüllen – unter anderem müssen siehe eine zugelassene Beleuchtung, Reflektoren, zwei voneinander unabhängige Verzögern, eine Klingel, eine Lenkstange und andere Dinge vorlegen, damit sie der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen. Außerdem dürfen die E-Scooter nicht schneller als 20 km/h fahren (lesen Sie hier mehr dazu). Im Detail geht es zudem um Punkte wie das Maximalgewicht, den Schutz vor Manipulationen oder Fragen der Batteriesicherheit.
E-Scooter dürfen laut den Veordnungen maximal 70 Zentimeter breit, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang sein.
In den meisten Fällen sind E-Scooter, das im Handel verkauft werden, auch für den Straßenverkehr zugelassen; die Hersteller beantragen die sogenannte Allgemeine Zulassung (ABE) für ihre Produkte. Erkennen können Sie diese beim Kauf daran, dass in der Beschreibung "StVZO-konform" vermerkt ist.
Am E-Scooter selbst findet sich an die Unterseite oder am Rahmen ein Typenschild. Hier sollten sowohl die Fahrzeugart (Elektrokleinstfahrzeug) als auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) vermerkt sein.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Elektro-Tretroller zwar die Voraussetzungen voll, aber noch keine Zulassung hat. In diesem Fall müssen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis (kurz: EBE) bei die zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Der E-Scooter wird dann geprüft und Sie erhalten ein entsprechendes Gutachten, das Siehe anschließend bei der Zulassungsbehörde vorlegen können.
Wenn der Roller die Anforderungen nicht erfüllt, müssen Sie ihn aufstocken – oder Sie dürfen ihn ausschließlich auf Privatgrundstück bewegen.
Neben einer Zulassung brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung. Von Ihrem Versicherungsunternehmen erhalten Sie eine Plakette, die Siehe hinten am Roller anbringen müssen. Mit der Haftpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die anderen Verkehrsteilnehmern durch Ihm E-Scooter zugefügt werden.
Einen Helm müssen Sie während der Fahrt nicht zwingend tragen, es wird aber dringend empfohlen. Was Sie noch beachten müssen: E-Scooter, die schneller als 6 km/h fahren können, dürften nicht auf Fußwegen, sondern nur auf Radwegen, Radstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Wenn es solche Wege nicht gibt, dürfen sie auf der Straße fahren – auch außerhalb geschlossener Ortschaften.
Für E-Roller mit maximal 6 Kilometern pro Stunde Höchstgeschwindigkeit gibt es keine Altersbegrenzung. Für höhere Geschwindigkeiten muss man mindestens 14 Jahre alt sein, wenn man im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.