Umsatzsteuer drittland liste
Das Prinzip der Gegenseitigkeit ist nach derzeitigem Stand [1] gegeben; diese Drittstaaten erheben also keine Umsatzsteuer oder erstatten Umsatzsteuer an deutsche Unternehmer und .Umsatzsteuer im Drittland - das musst du beachten
Umsatzsteuer im Drittland – Checkliste und Tipps
Rechnung schreiben ist für dich kein Problem? Die Umsatzsteuer kannst du auch mit links abführen? Doch Vorsicht: So gut du diese Tätigkeiten im deutschen Inland auch beherrschen möchtest, im Ausland kommen andere Regeln auf dich an. Wir zeigen dir, was du bei der Umsatzsteuer im Drittland zu beachten hast und welche Vorschriften gelten.
Inhaltsangabe
- Was ist ein Drittland und welche Länder gehören dazu?
- Umsatzsteuer im Inland, EU-Ausland und Drittland
- Umsatzsteuerfreie Lieferungen in ein Drittland
- Geschäfte mit einem Drittland: Mit FastBill kein Problem
Was ist ein Drittland und welche Länder gehören dazu?
Zahlreiche vertragliche Beziehungen prägen unsere Gesellschaft und sind eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Handeln. Eine die bedeutsamsten Vereinigungen ist die EU. Die Bundesrepublik Deutschland und alle Länder der EU werden dabei als Gemeinschaftsgebiet bezeichnet. Diesem Begriff steht das Drittland entgegen und bezieht sich auf Orte außerhalb des Gemeinschaftsgebiets. So zählen Russland, Norwegen, Japan, China oder das Vereinigten Staaten von Amerika zu den Drittländern.
Umsatzsteuer im Inland, EU-Ausland und Drittland
Die Umsatzsteuer, häufig auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, spielt für uns in vielen Situationen eine wichtige Rolle: Sei es beim wöchentlichen Lebensmitteleinkauf oder beim Verkauf einer Ware. Dabei ist die USt für den Staat die wichtigste Einnahmequelle: Verkaufst du als Unternehmer Waren oder bietest eine Dienstleistung an, muss du für die erwirtschafteten Umsätze eine bestimmte Steuer an das Finanzamt abführen. Dabei unterscheidet man rauh in drei Bereiche:
- Deutschland
- Europäische Union
- Nicht europäisches Ausland
Für jedes Gebiet gelten unterschiedliche Regelungen, die du zwingend beachten muss. Sollten dir Fehler unterlaufen, könnte es passieren, dass du trotz Umsatzsteuerfreiheit dennoch die USt zahlen muss und mit unnötigen Kosten belastet wirst.
Lieferungen und Leistungen in Deutschland
Im deutschen Inland beträgt die Umsatzsteuer derzeit 19 Prozent, wobei auf Güter des täglichen Bedarfs – wie Lebensmittel oder Bücher – ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent gilt. Diese Vorgaben sind im Umsatzsteuergesetz UStG geregelt und beschreiben alle Vorgaben zur Rechnungsstellung. Eine Ausnahme gilt für Kleinunternehmer.
Warenverkehr innerhalb die Europäischen Union
Wenn dein Unternehmen auch über die inländischen Grenzen hinaus handeln soll, wird es jetzt für dich relevant. Betreibst du Handel mit einem Land innerhalb der EU, bezeichnet man das als innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Erwerb. Unter bestimmten Voraussetzungen wirst du dabei von der Umsatzsteuer befreit, etwa wenn die Ware nicht für den privaten Zweck gekauft wurde.
Nicht-europäisches Ausland: Drittland
Hier gibt es keine einheitliche Regel, an der du dich orientieren kannst. Du musst dich vorab umfangreich mit dem Rechtssystem des jeweiligen Staates beschäftigen und dich über die übliche Vorgehensweise informieren. Viele Staaten verwenden jedoch das Reverse-Charge-Verfahren, das übrigens auch inner der EU Verwendung findet.
Hier musst du als Unternehmer die Umsatzsteuer auf der Drittland-Rechnung aufweisen. Diese Umsatzsteuer musst du an das Finanzamt abführen, wohingegen die Leistungsempfänger sie als Vorsteuer geltend machen kann. Das Lieferung in ein Drittland ist steuerfrei, sofern du nachweisen kannst, dass die Ware das Inland wirklich verlassen hat.
Somit muss beim Reverse-Charge Verfahren nicht die Leistungssteller, sondern der Empfänger die Umsatzsteuer abführen.
Umsatzsteuerfreie Lieferungen in ein Drittland
So wie im EU-Ausland kann auch eine Leistung oder Lieferung in ein Drittland von der Umsatzsteuer befreit sein. Die Umsatzsteuerbefreiung wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, wobei sich folgende Fragen stellen:
- Ist die Lieferung in Deutschland umsatzsteuerbar?
- Liegen die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie Lieferung vor?
- Sind die Nachweise für Nachweise und Buchungen beachtet?
- Sind die Anforderungen an die Ausgangsberechnung beachtet?
- Wurde die Umrechnung in ausländische Währung durchgeführt?
- Wurden Erklärungs- und Meldepflichten beachtet?
- Wurde der Vorsteuerabzug geltend gemacht?
Die bedeutendste Voraussetzung für eine steuerfreie Lieferung ist, dass das Ware im Drittland angekommen ist. Dies musst du gegebenenfalls nachweisen und die Belege an das zuständige Finanzamt übermitteln. Bei der Rechnung musst du zudem beachten, sie ohne Umsatzsteuer auszustellen und einen entsprechend Vermerk hinzuzufügen.
Geschäfte mit einem Drittland: Mit FastBill kein Problem
Exportierst du Ware ins Ausland oder möchtest du etwas kaufen? Auch Geschäfte mit Drittländern stellen keine Schwierigkeit dar und lassen sich einfach bewerkstelligen. Du musst dich jedoch ausreichend auskennen und die Regelungen im Drittland beachten. Dafür kannst du dich bei den deutschen Auslandskammern über das jeweilige Steuerrecht des Landes informieren.
Regele deine finanziellen Angelegenheiten ab jetzt mit FastBill: Verwalte Dokumente, stelle Rechnungen mit Umsatzsteuer und beibehalte deine Finanzen genau im Blick. So einfach geht das.
FastBill automatisiert tägliche Abläufe deiner Buchhaltung & bringt Ordnung in deine Rechnungen, Belege und Finanzen.
verfasst von
Doretta Farnbacher
Doretta arbeitet als Werkstudentin im Bereich Online Marketing & SEO. Hier gibt sie Tipps für Selbstständige und Kleinunternehmer:innen rund um die Themen Finanzen, Buchhaltung und Gründung.