Ummelden bürgeramt berlin
Wer seine Wohnung in Berlin ummelden möchte, kann dies seit Oktober auch online tun. Damit soll ein Termin beim Bürgeramt überflüssig werden. Der Vorgang ist .Wohnsitz in Berlin ummelden
Wohnsitz ummelden ist Pflicht
Wer in Deutschland wohnt, muss seinen Wohnsitz bei dem hierfür betreffenden Meldeamt anmelden.
Wenn Sie innerhalb von Berlin den Wohnsitz wechseln, müssen Sie das zuständige Einwohnermeldeamt informieren. Dafür gibt Ihnen das Bürgeramt in der Regel eine Woche Zeit, in manchen Fällen auch zwei Wochen.
Melden Sie Ihren Wohnsitz erst nach dieser Frist um, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden, dessen Höhe im Ermessen des Amtes liegen. Versäumen Sie die Frist nur um wenige Tage oder Wochen, drücken zahlreich Bürgerbüros in der Regel ein Auge zu oder belassen es bei einer Strafgebühr von 10 bis 30 Euro. Überschreiten Sie die Meldefrist jedoch um mehrere Monate, kann der Griff ins Portemonnaie deutlich empfindlicher ausfallen. Das Meldeamt kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro verhängen.
Persönlich oder schriftlich Wohnsitz ummelden
Der Gang zum örtlichen Einwohnermeldeamt ist in die Regel Pflicht, da auf dem Amt auch das neue Anschrift im Personalausweis eingetragen wird. Vergessen Siehe dabei nicht, Ihren Personalausweises mitzunehmen.
Wohnsitz ummelden innerhalb von einer Woche nach Umzug
Falls Ihr Umzug einen Ortswechsel beinhaltet, melden Sie sich bitte innerhalb von einer Woche nach Einzug beim neuen Einwohnermeldeamt an.
Manche Gemeinschaften geben Ihren Neubürgern hierfür auch zwei Wochen Zeit, aber im Regelfall beträgt die Anmeldefrist lediglich eine Woche. Falls Sie die Frist versäumen, müssen Siehe unter Umständen ein empfindliches Bußgeld zahlen. Die Frist und Höhe einer solchen Strafzahlung liegen aber im Ermessen Ihres Einwohnermeldeamts.
Das Wohnsitz ummelden ist aber darüber hinaus auch Voraussetzung für weitere Behördenakte wie zum Beispiel das Zulassen eines Kfz, der Erwerb eines Führerscheins, die Beantragung eines Führungszeugnisses oder die Lieferung der Lohnsteuerkarte.
Erfolgt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht oder verspätet, kann dies zu Problemen bei den genannten Amtsvorgängen führen.
Notwendige Unterlagen zum Ummelden beim Einwohnermeldeamt
● Personalausweis(e) der anzumeldenden Person(en)
● Eventuell Ummeldeformular
Wohnsitz ummelden durch Vertreter
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, die Ummeldung privat vorzunehmen, können Sie auch einen Vertreter schicken. Dieser benötigt allerdings zusätzlich zu den oben aufgeführten Dokumente eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Das Meldeformular muss allerdings persönlich von Ihnen unterzeichnet werden. Die Vertretung gültig also nur für die Einreichung der Meldeunterlagen, nicht aber für die Ummeldung selbst. Eine Ausnahme hiervon stellt das Ummelden einer Familie dar. Hier genügt es, wenn ein Familienoberhaupt die Ummeldung beim Meldeamt durchführt.