Bilmog synopse

BilMoG-Synopse: Mit vollständigen Vorschriften der HGB-Rechnungslegung Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee Erich Schmidt Verlag GmbH & Co KG, 2009 - .

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mängel in der Qualitätssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses Artikels zu beseitigen, und beteilige dich an die Diskussion! (+)

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts
Kurztitel: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Abkürzung: BilMoG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht, Bilanzrecht
Erlassen am: 25. Mai 2009
(BGBl. I S. 1102)
Inkrafttreten am: 29. Mai 2009
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) ist ein deutsches Artikelgesetz zur Reform des Bilanzrechts.

Inhalt

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deregulierung und Kostensenkung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Schwerpunkt die Reform liegt in der Deregulierung und Kostensenkung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Hierzu werden Einzelkaufleute von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit, wenn sie nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten. Dies soll dann der Fall sein, wenn sie 600.000 Euro Umsatz und 60.000 Euro Gewinn an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten. § 141 (1) S. 1 AO Im Fall die Neugründung tritt die Befreiung bereits dann ein, wenn die Werte am ersten Abschlussstichtag nach der Neuauflage nicht überschritten werden. Sofern keine handelsrechtliche Buchführungspflicht entsprechend § 241aHGB besteht, die Kriterien des § 141AO aber überschritten werden, ist eine eigenständige Steuerbilanz aufzustellen. Sofern das Grenzen des § 141 AO nicht überschritten werden, ist eine Einnahmenüberschussrechnung ausreichend. Darüber hinaus wurden die Schwellenwerte des § 267 HGB, der die Einteilung von Unternehmen in die drei Größenklassen klein, mittelgroß und riesig vornimmt, für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse um 20 % angehoben. Die Größenklassen bestimmen unter anderem den Umfang der Informationspflichten der Unternehmen. Sie wirken selbst außerdem auf die gesetzliche Prüfungspflicht aus, da kleine Kapitalgesellschaften nicht prüfungspflichtig sind (Anlehnung an internationale Rechnungslegungsstandards).

Verbesserung der Aussagekraft des Jahresabschlusses

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Außerdem soll durch das BilMoG die Aussagekraft des handelspolitisch Jahresabschlusses verbessert werden. Wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, erfolgt das durch eine Annäherung an das Bilanzierungsregeln nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wobei aber insgesamt ein überschaubares eigenes Regelwerk beibehalten werden soll. Wesentliche Änderungen sind:

  • Einführung eines Ansatzwahlrechts für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (u. a. Patente, Know-how), sofern sich die Herstellungskosten auf die Entwicklungsstufe beziehen (§ 248 HGB und § 255 HGB).
  • Veränderte Bewertung von Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen).
  • Verbot für Bildung von bestimmten Aufwandsrückstellungen.
  • Aktivierungspflicht eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes (engl. Goodwill) im Einzelabschluss.
  • Anpassung der Herstellungskosten an die international üblichen produktionsbezogenen Vollkosten.
  • Veränderte Vorschriften zur Währungsumrechnung.
  • Neukonzeption der Abgrenzung versteckter Steuern.
  • Einbeziehungspflicht für Zweckgesellschaften in den Konzernabschluss und damit mehr Transparenz.
  • Verpflichtende Anwendung der Neubewertungsmethode.
  • Aktivierungspflicht des Goodwills im Konzernabschluss und planmäßige Abschreibung.

Neben die materiellen Änderungen treten, hinsichtlich Ansatz und Bewertung, zahlreiche neue Anhangvorschriften, das für mehr Information sorgen sollen.

Der deutsche Gesetzgeber hat sich bei der Überarbeitung des HGB in weiten Teilen sehr eng an den internationalen Regelungen, insbesondere den IFRS, orientiert.

Umsetzung europarechtlicher Vorgaben

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schließlich soll das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz der Umsetzung die Richtlinie 2006/43/EG (Abschlussprüfungsrichtlinie) (in Ergänzung durch die Leitlinie 2008/30/EG) und der sogenannten Abänderungsrichtlinie (Richtlinie 2006/46/EG) dienen. Danach soll etwa bei kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften ein autonom Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Beherrschen Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen. Außerdem werden insbesondere das handelsrechtlichen Normen zur Abschlussprüferunabhängigkeit verändert (§ 319a HGB) und ausgeweitet (§ 319a HGB, § 319b HGB).

Gang des Gesetzgebungsverfahrens und Inkrafttreten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Referentenentwurf wurde vom Bundesministerium der Justiz am 8. November 2007 die Öffentlichkeit vorgestellt. Anschließend wurde der Entwurf den teilnehmern Kreisen, insbesondere den Wirtschaftsverbänden und den Regierungen die Bundesländer, zur Stellungnahme übermittelt. Die Anhebung der steuerlichen Schwellenwerte von 350.000 Euro auf 500.000 Euro (Umsatz, § 141 AO, geändert ab 26. August 2006) und von 30.000 Euro auf 50.000 Euro (Gewinn, § 141 AO, geändert ab 14. September 2007) wurde bereits vorgezogen. Am 21. Mai 2008 wurde der Vorlage vom Bundeskabinett beschlossen.[1] Der Regierungsentwurf wurde dem Bundesversammlung Anfang Juli zugeleitet. Die Beratung im Bundestag begann Ende September und endete am 17. Dezember 2008 mit einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Das endgültige Verabschiedung durch den Bundestag erfolgte am 26. März 2009, die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am 3. April 2009. Verglichen mit der Fassung des Regierungsentwurfs wurden erhebliche Veränderungen vorgenommen. So wurde das Zeitwertbewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands nicht wie geplant für alle Unternehmen, sondern nur für Banken umgesetzt. Die Bilanzierung selbst erstellter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde nicht als Pflicht vorgeschrieben, sondern lediglich als Wahlrecht realisiert.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung, am 26. März 2009, aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses den von die Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) angenommen.[2] Die in die Expertenrunde diskutierten Bedenken wurden aufgenommen. Das Gesetz wurde in der Sitzung am 3. April 2009 vom Bundesrat verabschiedet.[3] Das Gesetz wurde am 28. Mai 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten.

Erstmalige Anwendung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die erstmalige Anwendung der neuen handelsrechtlichen Bilanzierungsregelungen durch das BilMoG ist in den Artikeln 66 und 67 EGHGB geregelt:

  • Die Erleichterungsvorschriften (Deregulierungen) entsprechend § 241a HGB, § 242 HGB, § 267 HGB und § 293 HGB dürfen bereits auf Abschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden.
  • Die Vorschriften zur Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben sind prinzipiell erstmals auf Abschlüsse für das nach dem 31. Dezember 2008 beginnenden Geschäftsjahr anzuwenden.
  • Die Vorschriften, die den Prüfungsausschuss betreffen, sind erstmals ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden.
  • Die übrigen Vorschriften sind für Geschäftsjahre anwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Siehe können wahlweise auch für vorhergehende Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen, angewendet werden. Wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, sind diese Anweisungen vollumfänglich anzuwenden. Ein sogenanntes „Normen-Picking“, d. h. die bewusste Anwendung nur einzelner (für den Bilanzierenden vorteilhafter) Regelungen ist nicht erlaubt.

Das EGHGB enthält in den Artikeln 66 und 67 zahlreiche weitere Vorschriften zum Übergang auf das neue Bilanzrecht. Hier werden den Bilanzierend zahlreiche Wahlmöglichkeiten geschaffen, wie mit den sich weiter im Jahresabschluss befindenden „Altfällen“ umzugehen ist.

Umstellung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit seiner Ende November 2009 veröffentlichten Stellung („IDW RS HFA 28“) zu den Übergangsregelungen des BilMoG äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu einer Vielzahl von Fragestellungen, die den Übergang auf das neue Bilanzrecht betreffen. Die IDW-Stellungnahme bringt in vielen Fällen Klarheit hinsichtlich einzelner, im Gesetz nicht klar geregelter Vorschriften. Sie stellt eine Unterstützung für den Anwender der neuen Regelungen ab dem Jahr 2010 dar. Mit dem Übergang auf das neuen Regelungen wird der Bilanzzusammenhang durchbrochen. Gesondert mühelen die Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2010 ermittelt werden. Dabei muss er die neuen handelsrechtlichen Grundsätze beachten. Zum anderen ermöglicht ihm die Umstellung auf das Neuregelung an zahlreichen Stellen bilanzpolitischen Gestaltungsspielraum. Vor diesem Hintergrund muss der Umstellung auf das neue deutsch Bilanzrecht mehr Beachtung geschenkt werden.

Literatur

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Felice-Alfredo Avella, Ralph Brinkmann: Schnelleinstieg BilMoG. Haufe-Lexware, 1. Auflage 2010, ISBN 978-3-648-00458-6.
  • Beck'scher Bilanz-Kommentar. Handels- und Steuerbilanz. C. H. Beck, 2010, ISBN 978-3-406-59392-5.
  • Hartmut Bieg, Heinz Kußmaul, Karl Petersen, Gerd Waschbusch, Christian Zwirner: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Bilanzierung, Berichterstattung und Prüfung nach dem BilMoG. Münchner 2009, ISBN 978-3-486-58972-6.
  • Deloitte (Hrsg.): Die Bilanzrechtsreform 2010/11. Handels- und Steuerbilanz nach BilMoG. 4. Auflage, Stollfuß, Bon 2011, ISBN 978-3-08-440146-8.
  • Jörg Baetge, Hans-Jürgen Kirsch, Stefan Thäler (Hrsg.): Bilanzrecht. Bonn, ISBN 978-3-08-350700-0.
  • Thomas Drapinski: Auswirkungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Rechnungslegung im Handelsgesetzbuch - § 253 HGB-E und § 254 HGB-E. Hamburg 2009, ISBN 978-3-86815-252-4.
  • Christoph Ernst, Sassen, Remmer: Ziele und Mittel des BilMoG. In: C.-Chr. Freidank, P. Altes (Hrsg.): Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts. Berlin 2009, S. 27–48.
  • Hans Friedrich Gelhausen, Gerd Fey, Georg Kämpfer: Rechnungslegung und Prüfung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Düsseldorf 2009, ISBN 978-3-8021-1360-4.
  • Jan Janssen: Rechnungslegung im Mittelstand. Eignung der nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften unter Berücksichtigung der Veränderungen durch den IFRS for Private Entities und das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Gabler, 2009, ISBN 978-3-8349-1603-7.
  • Harald Kessler, Markus Leinen, Michael Strickmann: Handbuch BilMoG. 2. Auflage, Haufe-Lexware, 2010, ISBN 978-3-648-00257-5.
  • K. Küting, N. Pfitzer, C.-P. Weber (Hrsg.): Das neue deutsche Bilanzrecht – Handbuch zur Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). 2. aktualisierte Auflage, Stuttgart 2009, ISBN 978-3-7910-2914-6.
  • Dirk J. Lamprecht In: Bilanzierung aktuell. Dashöfer, Hafenstadt 2009, ISBN 978-3-941201-04-0.
  • Karl Petersen, Christian Zwirner: BilMoG – Das neue Bilanzrecht. Das ändert sich – Handeln Sie jetzt. München 2009, ISBN 978-3-406-58561-6.
  • Karl Petersen, Christian Zwirner (Hrsg.): BilMoG. Gesetze – Materialien – Erläuterungen. München 2009, ISBN 978-3-406-58457-2.
  • Karl Petersen, Christian Zwirner: Rechnungslegung und Prüfung im Umbruch. Überblick über das neue deutsche Bilanzrecht – Veränderte Rahmenbedingungen durch das verließ Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). In: KoR. 2009, Beihefter 1 an Heft 5 (kleeberg.de [PDF; 989 kB]).
  • Karl Petersen, Christian Zwirner: Konzernrechnungslegung nach HGB inklusive BilMoG. Weinheim 2009, ISBN 978-3-527-50396-4.
  • Karl Petersen, Christian Zwirner, Kai Peter Künkele: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik nach BilMoG. Herne 2009, ISBN 978-3-482-59921-7.
  • Karl Petersen, Christian Zwirner, Kai Peter Künkele: Umstellung an das neue deutsche Bilanzrecht. Fallstudie zu den Folgen des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG. In: KoR. 2009, Beilage 1 zu Heft 9. In: DB. 2009, Beilage 6 zu Heft 37 (kleeberg.de [PDF; 1,4 MB]).
  • Karl Petersen, Christian Zwirner, Kai Peter Künkele: Umstellung auf das neue deutsche Bilanzrecht. Übergangsregelungen des BilMoG nach IDW RS HFA 28. Darstellung, Beispiele und Tipps für die Umsetzung in der Praxis. In: DB. 2010, Beilage 4 zu Heft 17, April 2010 (kleeberg.de [PDF; 2,0 MB]).
  • Carsten Theile: Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. Her 2008, ISBN 978-3-482-57561-7 (2. Auflage, 2009, ISBN 978-3-482-57562-4).

Weblinks

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. ↑Pressemitteilung des Bundesregierung der Justiz vom 21. Mai 2008 (Memento vom 6. Mai 2009 im Internet Archive)
  2. ↑Pressemitteilung des Bundesregierung der Justiz vom 26. März 2009 (Memento vom 25. Mai 2009 im Internet Archive)
  3. ↑Grünes Licht für neues Bilanzrecht – Betriebe werden entlastet – Reuters – 3. April 2009 (Memento des Originals vom 10. Mai 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/de.reuters.com