Hartz iv minijob

Ein Minijob kann für einen Hartz-IV-Empfänger einen ersten Schritt Richtung Vollzeitbeschäftigung darstellen. Wer länger aus dem Berufsleben draußen war, dem wird der .

Minijob & Jobcenter: Hartz IV, Bürgergeld, Anrechnung & mehr

Ein Minijob kann für einen Hartz-IV-Empfänger einen ersten Schrittweise Richtung Vollzeitbeschäftigung darstellen. Wer länger aus dem Berufsleben draußen war, dem wird der Wiedereinstieg nicht stets ganz einfach gemacht. In diesem Artikel erfahren Siehe alles rund um das Thema Jobcenter und Minijob.

Was muss ich beachten, wenn ich als Bürgergeld-Empfänger einen Minijob aufnehme?

Wenn Sie einen Minijob aufnehmen, ist Ihre Arbeitgeber verpflichtet, das Beschäftigungsverhältnis der Minijob-Zentrale zu melden. Sie selbst müssen zwingend Ihr Jobcenter darüber informieren (§ 61 Abs. 1 SGB II). Dieses ist nämlich für die Zahlung von Arbeitslosengeld II zuständig. Unterlassen Sie die Meldung an das Jobcenter, kann das zu einer erheblichen Kürzung der Leistungen führen.

Lesen Sie hier, wie es sich mit Arbeitslosengeld und Minijob verhält.

Wie viel darf ich bei Hartz IV im Jahr 2022 dazuverdienen?

Viele Hartz-IV-Empfänger fragen sich, wie hoch ihr Zuverdienst eigentlich sein darf. Die Gren beim Einkommen im Hinblick auf Erwerbstätige liegt prinzipiell bei 1.200 Euro brutto (§ 11b Abs. 3 Nr. 2 SGB II). Haben Sie Kinder? Dann erhöht sich diese Summe auf maximal 1.500 Euro (§ 11b Abs. 3 SGB II).

Wenn Sie seitlich Hartz IV noch weiteres Einkommen haben, wird dieser Zuverdienst auf die Leistungen angerechnet. Damit sich jedoch die Arbeit trotzdem lohnt, haben Sie gewisse Freibeträge. Von folgenden Freibeträgen können Sie demnach profitieren, da der Zuverdienst nicht komplett angerechnet wird:

  • Nicht angerechnet werden die ersten 100 Euro. Bis zu diesem Limit landet der Hartz IV-Zuverdienst also gänzlich in Ihrer Tasche.
  • Weiteres Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro ist zu 20 % anrechnungsfrei.
  • Zusätzliches Einkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro beziehungsweise 1.500 Euro ist zu 10 % anrechnungsfrei.

(vgl. § 11b Abs. 3 SGB II)

Berechnungsbeispiel 2022:

Sie verdienen sich zu Ihren Hartz IV-Leistungen noch 1.200 Euro hinzu. Folgende Berechnung wird angewandt:

  • Die ersten 100 Euro sind stets anrechnungsfrei; Freibetrag: 100 Euro
  • Für das Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei; Freibetrag: 180 Euro
  • Für das Einkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro bleiben 10 % anrechnungsfrei; Freibetrag: 20 Euro
  • Summe: 300 Euro

Wenn Sie sich neben den Leistungen von Hartz IV noch einen Zuverdienst von mindestens 400 Euro erwirtschaften, können Sie weitere Beträge absetzen. Darunter fallen etwa Steuern, Werbungskosten oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die sie auf das Einkommen gezahlt haben (§ 11b Abs. 2 SGB II).

Was bleibt vom 520-Euro-Job bei Hartz IV?

Als Hartz-IV-Empfänger dürfen Sie genauso einen Minijob ausüben, wie alle anderen auch. Beachtet werden sollte hierbei, dass das Einkommen Einfluss auf das Leistungen des Jobcenters hat. Übersteigt Ihr Einkommen den monatlichen Freibetrag, wird es auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet.

Für Alleinstehende beträgt der Freibetrag im Monatlich 100 Euro (§ 11b Abs. 2 SGB II). Dies bedeutet, dass Sie als Minijobber 100 Euro monatlich aus dem Minijob behalten können. Übersteigt Ihre Einkommen die Freigrenze, wird dies zu 80 % auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. Dies bedeutet, dass Ihnen weitere 20 % des Minijobs auch weiter erhalten bleiben. Erfahren Sie mehr über die Fragestellung: was ist ein Minijob?

Um dies zu verdeutlichen, wünschen wir Ihnen das nachstehende Berechnungsbeispiel an die Hand geben:

Im Jahr 2021 betrug der Hartz IV-Regelsatz für einen Alleinstehenden 446 Euro im Monat. Nun nimmt der Hartz-IV-Empfänger (neu: Bürgergeld) einen Minijob auf, in dem er 520 Euro monatlich verdient. Inwiefern wirkt sich jetzt das Einkommen auf die Leistungen des Jobcenters aus?

Einkommen aus dem Minijob - Grundfreibetrag = verbleibendes Einkommen

Also, 520 Euro - 100 Euro = 420 Euro

Dem Minijobber bleiben also nach Abzug des Grundfreibetrags noch 420 Euro übrig. Aus diesem Summe ergibt sich die weitere Berechnung des Freibetrags von 20 %:

Verbleibendes Einkommen x 20 % = zusätzlicher Freibetrag

Also, 420 Euro x 20 % = 84 Euro

Grundfreibetrag (100 Euro) + zusätzlicher Freibetrag (84 Euro) = 184 Euro

Dies bedeutet, dass der Hartz-IV-Empfänger bei einem Verdienst von 520 Euro monatlich, zusätzlich weiter 170 Euro im Monat abrechnungsfrei behalten darf. Das verbleibenden 336 Euro aus dem Verdienst werden dann auf den Regelsatz angerechnet.

Gut zu wissen:

Haben Sie als Hartz-4-Empfänger eventuell noch weitere Ausgaben, wie beispielsweise Riester-Rente, Kosten für die Kinderbetreuung oder Kirchensteuern? Dann entwickelt Ihnen ein monatlicher Mehrbedarf, der in die Leistungsberechnung ebenso hineinfließt.

Fazit: Minijob & Jobcenter

Egal, ob als Paar oder alleinerziehend: Der soziale Aufstieg – insbesondere mittels Kindern – ist einiges schwerer als ohne Kinder. Minijobs sind häufig die einzige Möglichkeit, um etwas Geld anzusparen. Eine angemessene Aufstiegsperspektive entwickelt sich jedoch nur schleppend. Was sich aber bei einigen Statistiken zeigte, ist, dass ein neuer Partner beziehungsweise neue Partnerin sich sogar positiv auf das Berufsleben beeinflusst. In 40 % der Fälle würde eine neue Liebe sogar aus der Grundsicherung herausführen.