Ams richtlinien

In der Folge hat das AMS mit dem Unternehmen, dem Betriebsrat und den in Betracht kommenden kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber_innen und .

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Anträge und Formulare
Musterbriefe Datenschutz (DSG/EU DSGVO)
AMS-Materalien (Dienstanweisungen, ...) (ganz alt: Auskunftsbegehren an das AMS Österreicn 2006)
Invaliditätspension
Kollektivverträge
Materalien uber AMS-Zwangsmassnahmen (veraltet, aktuelleres Material bei den Erfahrungsberichten von Aktive Arbeitslose Österreich)
Aktionen von Arbeitsloseninitiativen und sonstige Materalien

VORSICHT!

Musterbriefe sind zum Teil schon sehr alt und werden daher im Laufe der Zeit überarbeitet!

Auchdie AMS-Richtlinien sind nicht immer am neuesten Stand!

Rechtsinfoflugblätter

  • Rechtsinfo Flugi BBE (Beratungs- und Betreuungseinrichtungen) [Download PDF]
    Zum Verteilen vor Kursinstituten! Argumentationshilfe zumVerteilen im Kurs: Wer seine Rechte kennt, hat weniger Angst und kann sich aktiv auf die Arbeitsuche konzentrieren und hat mit mehr Selbstvertrauen eher Erfolg. Daher ist diese Rechtsinformation eine Unterstützung für die Arbeit der Kurstrainer*innen.

Anträge, Formulare, Musterbriefe im Zusammenhang mit dem AMS

Musterbriefe sind Textvorschläge, die Sie zum Teil an Ihre individuellen Fall anpassen sollen. Lesen Sie daher die Musterbriefe achtsam durch und schreiben Sie diese gegebenfalls auf Ihren individuellen Bedürfnisse um. Anmerkungen, die auf jeden Fall entfernt werden sollen, sind in eckigen Klammern, z.B. [Anmerkung ...], gesetzt. Individuelle Daten, die immer adaptiert gehören sind in Spitzen Klammer, z.B. <Name>, gesetzt. Lesen Sie auch die dazugehörenden Kapitel der Rechtshilfeinformation!

 

Antrag auf einen Feststellungsescheid über die Höhe des Arbeitslosengeldes/der Notstandshilfe[Word-Dokument], [LibreOffice Dokument]
VORSICHT FALLE: Nach einem Bescheid uber die Bezugshöhe kann deren Höhe nach der Einspruchsfrist von vier Wochen nicht mehr im ordentlichen Rechtsmittel angefochten werden!


 

Antrag auf einen Feststellungsescheid wegen Sanktionsdrohung nach § 49 (Kontrolltermin) für "Informationsveranstaltungen". [Word Dokument], [LibreOffice Dokument]


 

Einwendung gegen den Betreuungsplan (oft irreführend als "Betreuungsvereinbarung" bezeichnet) [Word Dokument], [LibreOffice Dokument].
Nicht unbedingt notwendige  Punkte rausstreichen, es handelt sich hier eher um die Maximalvariante!
Siehe auch: Betreuungsplan/Betreuungsvereinbarung

 

Rechtsbelehrung über das Begründungspflicht (aktueller Rechtsstand nach der AlVG-Novelle 2007) [Word-Dokument], [LibreOffice Dokument]

 

Rechtsbelehrung über Zuweisungsvoraussetzungen bei "sozialökonomischen Personalüberlassern" (itworks, jobtransfer, trendwerk, ...) [Word-Dokument] 
Teilweise überholt/noch zu überarbeiten
Siehe auch: Transitarbeitsplätze

 

Rechtsbelehrung für Geschäftsstellenleiter über Zuweisungsvoraussetzungen bei "sozialökonomischen Personalüberlassern" (itworks, jobtransfer, trendwerk, ...) [Word-Dokument]

Teilweise überholt / noch zu überarbeiten
Laut § 23 Abteilung 3 AMSG sind sie Geschäftsstellenleiter die rechtmässige Durchführung der Geschäfte in der Geschäftsstelle verantwortlich: „Der Führer der Geschäftsstelle behält jedoch auch bei einer Übertragung die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erledigung der Angelegenheiten.“ Daher empfehlen wir, auch diesem eine Rechtsbelehrung unter Hinweis auf die konkrete Zuweisung und deren Verhältnisse vorzulegen oder per Einschreiben auch an den Geschäftsstellenleiter der zuständigen AMS-Geschäftsstelle zu schicken. Hier ist das einstweilen nur für "gemeinnützige Personalüberlasser" ausgeführt.


 

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen fehlende bzw. mangelhafte Bescheidbegründung[Word-Dokument], [LibreOffice Dokument]

 

Einwendung gegen Mitteilung über Bezugsseinstellung: fehlende Angabe des Sachverhalts, Antrag an Bescheiderstellung[Download Word] , [LibreOffice Dokument] (5.10.2015)
Anmerkung: Stellt das AMS nicht binnen 4 Wochen einen Bescheid an, so muss es den vorenthaltenen AMS-Bezug nachzahlen. Verlässt das AMS einen Bescheid, gegen den keine Beschwerden gmacht wird, muss der AMS-Bezug für den Zeitraum der Bezugssperre aber zurück gezahlt werden. Vorteil da ist, dass dann eine Ratenvereinbarung möglich ist!



Beschwerden gegen AMS-Bescheid



Vorlageantrag an das Bundesverwaltungsgericht. Muss binnen 2 Wöchentlich nach Zustellung der Beschwerdevorentscheidung des AMS abgeschickt werden. Entfällt, wenn das AMS keine Beschwerdevorentscheidung macht und die Beschwerde direkt an das Bundesverwaltungsgericht übermittelt. [Libre Office Dokument] (Erstellt 29.11.2019)

 

Berufung gegen Bezugskürzung wegen nicht Unterschreiben der sittenwidrigen Vereinbarung von step2jobs [Word-Dokument]

 

Beschwerde ("Berufung") gegen rückwirkende Bezugseinstellung am Monatsanfang wegen Aufnahme einer (selbständigen) Arbeit, obwohl diese erst im Laufe des Monats begonnen wurde [Word Dokument], [LibreOffice Dokument]
 

 

 

Ansuchen um Kurs [Word-Dokument]


Musterbriefe Datenschutz (neu)

Siehe auch:


AMS-Materalien (AMS-Bundesrichtlinien, Dienstanweisungen, ...)

Die Veröffentlichung der AMS-Richtlinien und Dienstanweisungen bedeutet nicht, daß wir diese voll und ganz in Ordnung finden. Im Gegenteil: So manche Interpretation der Gesetze ist einseitig und da und dort findet sich auch manches, das unserer Meinung nach rechtswidrig ist. Trotzdem ist es wichtig an wissen, wie "die andere Seite" denkt und an welcher Weisungsgrundlage sie handelt. Der Wust an Regelungen lässt vermuten, dass die ausufernde Bürokratie selbst für viele - wenn nicht die meisten - AMS MitarbeiterInnen unüberschaubar ist und in jeder Hinsicht wirklich gesetzeskonformes Handeln daher nicht die Regel ist. Eine Kommentierung der Richtlinien übersteigt im Moment unsere Arbeitskapazitäten, folgt vielicht im Laufe der Zeit ...

Der freie Zugang zur Information ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Leider hat sich das vor allem auf Landesebene (im speziellen bei der Mindestsicherung wo die Landesfürsten verantwortlich sind) noch nicht herum gesprochen.

VORSICHT! Keine Garantie daß die hier angebotenen Dokumente den jeweils aktuellen Stand darstellen!

Neu:

Sollte wer von AMS-Richtlinien und Dienstanweisungen wissen, die hier noch fehlen und unbedingt veröffentlicht gehören, bitte uns davon verständigen. Wir werden versuchen, diese zu besorgen. Anregungen, Wünsche und Kritik bitte an kontakt@aktive-arbeitslose.at

Bundesrichtlinie Kernprozess Arbeitern unterstützen mit Regelungen zu Physical Distancing (BGS/SFA/0502/9652/2020) (14.12.2020)

Derzeit wichtigste Richtlinie für den Alltag von Arbeit suchenden. Regelungen der Betreuungs- und Vermittlungsarbeit.

Alte Ausgaben:

Bundesrichtlinie Arbeitslosmeldung (§ 17 AlVG) und elektronischer Antrag (§ 46 AlVG)
BGS/SFA/0502/8064/2010, gültig ab: 22.11.2010

Bundesrichtlinie an Vergabe und Verwendung eines eAMS-Kontos, BGS/SFA/0502/9110/2010 gültig ab 1.7.2010
Anmerkung: Die Hinterlegung von Mitteilungen über Bezugskürungen und Bescheide gilt vom Zustellgesetz her als hinterlegt auch wenn mensch selbst nicht ins Konto schaut. Daher besteht die Gefahr, Fristen zu versäumen, weshalb wir eher vom eAMS Konto abraten und schriftliche Kündigung empfehlen!

Bundesrichtlinie über die Ausnahme von Bezieherinnen von Übergangsgeld und Übergangsgeld nach Altersteilzeit sowie von Bezieherinnen von Sonderunterstützung vom Erfordernis der Verfügbarkeit nach § 7 Abs. 3 Z 1 AlVG (ÜGG und SUG)
BGS/SFA/0502/8079-2011, gültig ab 1.1.2012

Richtlinien für die Ermittlung der Einkommensanrechnung auf die Notstandshilfe (Freigrenzenerhöhung nach § 36 Abs. 5 AlVG) [Text als HTML-Seite] [Download als PDF-Dokumente] - überholt, da Anrechnung des Partnereinkommens per 1.7.2018 abgeschafft wurde)

Bundesrichtlinie zu Personen mit im Voraus bekanntem Vormerk-Ende und zum Feld Verm.Post. (Einstellungszusagen und Verm.Post)
BGS/SFA/0502/8114/2010 gültig ab: 22.11.2010

Bundesrichtlinie über Vormerkung, Vermittlung und Leistungsbezug von Ausländern und Ausländerinnen,
BGS/AUS/8103/9837-2010, BGS/SfA/0502/8244-2010, gültig ab: 1. November 2010, außer Kraft getreten am 1.7.2011

Bundesrichtlinie "Dokumentations- und Qualitätsstandards im ABV" (Ausländerbeschäftigung),
BGS/AUS/08 103/9999 - 2010 gültig ab 14.1.2010
VORSICHT: seitdem 1. Juli 2011 gilt die neue Fremdenrechtsnovelle, wodurch diese Richtlinie möglicherweise überholt ist!

Bundesrichtlinie für EURES (European Employment Services)
BGS/ SfU und EURES /0661/6657/2007 gültig ab 2. Mai 2007
Regelt Arbeitssuche in anderen EU-Staaten bzw. Arbeitsuche von EU-BürgerInnen in Österreich

Anhang: Bewerbungsnachweis

Bundesrichtlinie Betreuungsvertrag BGS/SfA/0502/8126/2010 gültig ab 22.11.2010

Bundesrichtlinie Kontrollmeldungen BGS/SFA/0502/9651/2020, gültig ab 1.2.2021 NEU


Bundesrichtlinie Kontrollmeldungen BGS/SFA/0502/9953-2011 gültig ab 1.2.2011

Bundesrichtlinie zum Verfahren nach den §§ 9 und 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG), BGS/ALV/1202/2004 gültig ab 1.1.2005
Regelt das Ermittlungsverfahren bei Bezugsperren wegen angeblicher Arbeitsunwilligkeit oder Vereitelung einer AMS-Maßnahme

Bundesrichtlinie Arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (BBE) BGS/AMF/0722/9974/2013

 

BBE Richtlinie "Arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Betreuungseinrichtungen" BGS/AMF/0722/9959/2008, gültig ab 1.10.2008 (nicht mehr gültig!)

Bundesrichtlinie für die Förderung Sozialökonomischer Betriebe AMF/8-2008 gültig ab 1.5.2008 [Word-Dokument]
Aktuelle Version auf der Homepage des AMS! 
Die berüchtigten "gemeinnützigen Personalüberlasser" fallen unter diese Leitlinie. Aktuelle Richtlinie auf der Homepage des AMS!

Bundesrichtlinie Qualitätsstandards für Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines Sozialökonomischen Betriebes (SÖB) oder eines Gemeinnützigen Beschäftigungsprojektes (GBP) (AV-SÖB/GBP) (BGS/AMF/0722/9921/2014 gültig ab 1.11.2014)
Anmerkung: Die in die Richtlinie angeführten "Praktika" sind in Wirklihckeit Überlassungen und daher rechtswidrig und dürfen natürlich nicht erzwungen werden!

Vereinbarungen mit Trägern der sozialökonomischen Überlassungsprojekte für 2014 (SÖBÜ)

Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte - GBP Richtlinie 1.1.2009 (eher auf die Förderung bezogen)
Aktuelle Version auf der Homepage des AMS! 

Bundesrichtlinie Beihilfen zur Förderung der beruflichen Mobilität (BEMO)
BGS/AMF/0722/9930/2011
Aktuelle Version an der Homepage des AMS! 

NEU:Bundesrichtlinie Beihilfen zur Förderung der regionalen Mobilität und Arbeitsaufnahme (REMO)
AMF/2-2015, GZ: BGS/AMF/0722/9997/2015 gültig ab 22.6.2015 (2019 erhalten)

Bundesrichtlinie Eingliederungsbeihilfe (EB) Aktion "Come Back" BGS/AMF/0722/9996/2008 gültig ab 1.7.2008

Kombilohn Richtlinie - ArbeitgeberInnen

Kombilohn Richtlinie - ArbeitnehmerInnen


Vorstandsrichtlinie zur Vergabe von Bildungsmaßahmen (BM1) BGS/AMF/0722/9958/2011 nicht mehr gültig!


BM 1 Leitlinie - Förderung von Bildungsmaßnahmen 2008 (nicht mehr gültig)


Bundesrichtlinie zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen Abgeltung von Personal- und Sachaufwendungen bei Bildungsträgern (BM 2), gültig ab 1.1.2007, BGS/AMF/0722/9932/2006[PDF-Dokument]

Bundesrichtlinie für die Rückforderung und Einbringung von Übergenüssen im Zusammenhang mit Individualbeihilfen nach dem AMSG,
BGS/ALV/123/2001 gültig ab 1.1.2002

Arbeitsmarktservice Burgenland: KRITERIEN- und KONSEQUENZENKATALOG für alle vom AMS Burgenland beauftragten Bildungsmaßnahmen. Punktesystem. [PDF-Dokument]
Unglaublich, aber so klopft das AMS!



Mindestsicherung

Dienstanweisung zu den Aufgaben des AMS Wien im Zuge der bedarfsorientierten Mindestsicherung sowie der Betreuung der BMS-BezieherInnen (BMS - Dienstanweisung)
LGSW/ SfA/ 054/2010 gültig ab 1.12.2010

Verwaltungsübereinkommen zwischen AMS Wien und Gemeinde Wien (MA 40) zur Betreuung von MindestsicherungsbezieherInnen in Wien

Dienstanweisung des AMS Kärnten zur Betreuung von MindestsicherungsbezieherInnen

Arbeitsanweisung des AMS Kärnten zur Betreuung von MindestsicherungsbezieherInnen

Die aktuell Versionen von Förderungen betreffenden Bundesrichtlinien des AMS entdecken Sie auch unter http://www.ams.at/21701.html

Förderspezifische Richtlinien können auch auf der Homepage des Bundesdachverbands der sozialökonomischen Betriebsstätten runtergeladen werden: http://www.bdv.at/fragen-antworten/richtlinien/

Weiteres Material siehe auch: Rechtsliteratur für Arbeit suchende (Arbeitslosenrecht, Arbeitslosenverscherungsrecht, Arbeitsmarktrecht)

Invaliditätspension

Andrea Übelhak: Invaliditätspension neu (Präsentationsunterlage, AK Wien) [Power-Point-Präsentation]

Ärgernis Pensionsverfahren (Stand ca. 2010). Viele nützliche Informationen über das Verfahren um Anerkennung der Invaliditätspension [PDF-Dokument]

Kollektivverträge

Aktueller BAGS-KV auf der Homepage die Berufsvereinigung "Sozialwirtschaft Österreich" [http://www.bags-kv.at/]

Aktueller BABE-KV auf der Homepage der "Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater BildungsEinrichtungen" [https://www.babe.or.at/downloads]

Materalien uber AMS-Zwangsmassnahmen (veraltet)

Aktuelleres Material bei den Erfahrungsberichten von Aktive Arbeitslose Österreich

Aktionen von Arbeitsloseninitiativen und sonstige Materalien

 

Ärgernis Pensionsverfahren (Stand ca. 2010). Viele nützliche Informationen über das Verfahren um Zuerkennung der Invaliditätspension [PDF-Dokument]

 

Nadja Lobner: Gute und schlecht Erfahrungen mit Selbstorganisationen [PDF-Dokument]
Unterlaugezuneinem Vortrag gehalten auf der 5-Jahres Fest des grazer Arbeitslosenvereins AMSEL

 

"BAGS-KV: Arbeit Suchende als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse?
So unterminieren gpa-djp und VIDA reguläre Kollektivverträge" - Flugblatt verteilt auf einer Demo der LISA - Libertäre SozialrbeiterInnen im November 2009 [PDF-Dokument]

 

Alone in the dark - Eine Betrachtung die österreichischen Arbeitsmarktpolitik von Mag. Ernst Koglgruber[PDF-Dokument ]

 

Auszug weg dem Bericht 2008 der Volksanwaltschaft an das Parlament über Wahrnehmungen bezüglich des Arbeitsmarktservices [PDF-Dokument]

 

Auszug aus dem Bericht 2007 der Volksanwaltschaft an das Parlament uber Wahrnehmungen bezüglich des Arbeitsmarktservices [PDF-Dokument]

 

Auszug aus dem Ausführung 2006 der Volksanwaltschaft an das Parlament über Wahrnehmungen bezüglich des Arbeitsmarktservices [PDF-Dokument]

 

Auszug aus dem Bericht 2005 der Volksanwaltschaft an das Parlament über Wahrnehmungen bezüglich des Arbeitsmarktservices [PDF-Dokument]

 

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